Sonntag, 20. März 2016

Meningokokken


Meningokokken sind Bakterien mit einer Kapsel. Sie können lebensbedrohliche Erkrankungen wie Hirnhautentzündungen, Blutvergiftungen, Lungenentzündungen oder Entzündungen anderer Organe verursachen können.

Der Erreger wird per Tröpfcheninfektion übertragen. Die Bakterien finden sich weltweit, wobei in Afrika und Asien ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Auch in großen Menschenansammlungen ist die Übertragung und Ausbreitung der Meningokokken erhöht.

Neben komplikationslosen Krankheitsverläufen gibt es auch dramatische Verläufe, die innerhalb weniger Stunden zum Tod führen.

Hauptsächlich erkranken Kinder im Alter von 6-12 Monaten bzw. im 2.-4. Lebensjahr. Auch viele Jugendliche erkranken an Meningokokken.

Jährlich erkranken in Deutschland 500-600 Menschen an dem Bakterium.
In Europa gibt es 10% asymptomatische Träger, sie tragen den Keim im Nasen-Rachen-Bereich ohne selbst daran zu erkranken.

Es gibt zahlreiche Meningokokken-Typen, wobei die Serotypen A, B, C, W135 und Y den Menschen am häufigsten befallen. Für diese Serotypen gibt es in Deutschland zugelassene Impfstoffe, teils als Einzelimpfstoff (B, C) oder als Kombinationsimpfstoff (A,C,W135,Y).

Welche Symptome sind zu beobachten?

Das Spektrum der Symptome ist breit gefächert. Es gibt symptomfreie Verläufe genauso wie schwere lebensgefährliche Krankheitsverläufe mit Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung. Gerade bei den schweren Verläufen sind eine hohe Sterblichkeitsrate und sogar Spätschäden mit geistiger Behinderung keine Seltenheit.

Die Meningokokkeninfektion geht typischerweise mit einem plötzlich auftretendem starken Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Erbrechen eventuell auch mit Bewusstseinsstörungen, Nackensteife oder Hautblutungen einher. Bei Säuglingen treten auch Nahrungsverweigerung, Berührungsempfindlichkeit, Unruhe oder Teilnahmslosigkeit auf.

In einigen Fällen geht dem eigentlichen Krankheitsgeschehen ein einfacher Infekt wie eine Erkältung voraus.

Bei einer akut eitrigen Hirnhautentzündung, die durch Meningokokken ausgelöst wird, klagen die Patienten über heftige Kopfschmerzen, Fieber, Lichtscheu und Geräuschempfindlichkeit. Es können zu Bewusstseinstrübungen auftreten, die bis hin zum Koma führen können. Es kann auch zu Krampfanfällen kommen. Möglicherweise treten auch Muskelschmerzen, Hautblutungen, Übelkeit, Erbrechen, Schwäche oder Schwitzen auf. Bei Kindern sind oft Verhaltensveränderungen zu beobachten.
Säuglinge zeigen oft als einziges auffälliges Zeichen eine Vorwölbung der Fontanelle auf.

Ein wichtiger Hinweis auf das Vorliegen einer Meningitis (Hirnhautentzündung) stellt die Nackensteifigkeit dar. Der Patient kann dann seinen Kopf nicht mehr auf die Brust beugen.

Bei etwa 1/3 der Patienten bleiben Schäden des zentralen Nervensystems, wie Hör- und Sprachstörungen, Lähmungen, Krampfleiden, Hydrocephalus (Wasserkopf), Entwicklungsrückstände, Verhaltensstörungen oder geistige Behinderung bestehen.

Besonders gefürchtet ist die schwerste Form der Meningokokken-Erkrankung, das „Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom“. Die Sterblichkeit liegt hier sogar bei 50-70%. Bei diesem Syndrom treten Hautnekrosen (Absterben der Haut), Verbrauchskoagulopathie (umfangreiche Blutgerinnung innerhalb eines Blutgefäßes) und Multiorganversagen auf. Trotz intensivmedizinischer Therapie führt das Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom oft innerhalb von Stunden zum Tod.

Wie können Meningokokken behandelt werden?

Bei einer Meningokokkeninfektion ist eine antibiotische Behandlung unabdingbar. Bei Komplikationen kann eine intensivmedizinische Betreuung notwendig sein.

Einziger Schutz bietet eine Impfung.

Folgende Impfempfehlung gilt lt. Empfehlung der STIKO:

In Deutschland ist die Impfung gegen die Serogruppe C empfohlen und wird nach dem 1. Geburtstag einmalig geimpft. Dies ist eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Seit dem Jahr 2015 gibt es auch eine STIKO-Empfehlung für die Serogruppe B. Allerdings ist die Impfung gegen Meningokokken B noch keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Folgendes Impfschema gilt hier: 
 
Quelle: Novartis-Pharma

Es besteht auch die Möglichkeit Kombinationsimpfstoffe zu nutzen.

So kann gleichzeitig gegen die Serogruppen A und C geimpft werden.

Hierzu kann nach dem 18. Lebensmonat eine einmalige Impfung verabreicht werden. Der Schutz hält bis zu 3 Jahre an und soll nur dann aufgefrischt werden, wenn noch eine Infektionsgefahr besteht.
Leider ist diese Impfung keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Auch gegen die Serogruppen A, C, W135 und Y kann mit einem Kombinationsimpfstoff geimpft werden.

Der Impfstoff wird ab dem 2. Lebensjahr einmalig verabreicht. Auch diese Impfung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen verankert.

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