Meningokokken
sind Bakterien mit einer Kapsel. Sie können lebensbedrohliche
Erkrankungen wie Hirnhautentzündungen, Blutvergiftungen,
Lungenentzündungen oder Entzündungen anderer Organe verursachen
können.
Der
Erreger wird per Tröpfcheninfektion übertragen. Die Bakterien
finden sich weltweit, wobei in Afrika und Asien ein erhöhtes
Infektionsrisiko besteht. Auch in großen Menschenansammlungen ist
die Übertragung und Ausbreitung der Meningokokken erhöht.
Neben
komplikationslosen Krankheitsverläufen gibt es auch dramatische
Verläufe, die innerhalb weniger Stunden zum Tod führen.
Hauptsächlich
erkranken Kinder im Alter von 6-12 Monaten bzw. im 2.-4. Lebensjahr.
Auch viele Jugendliche erkranken an Meningokokken.
Jährlich
erkranken in Deutschland 500-600 Menschen an dem Bakterium.
In
Europa gibt es 10% asymptomatische Träger, sie tragen den Keim im
Nasen-Rachen-Bereich ohne selbst daran zu erkranken.
Es
gibt zahlreiche Meningokokken-Typen, wobei die Serotypen A, B, C,
W135 und Y den Menschen am häufigsten befallen. Für diese Serotypen
gibt es in Deutschland zugelassene Impfstoffe, teils als
Einzelimpfstoff (B, C) oder als Kombinationsimpfstoff (A,C,W135,Y).
Welche
Symptome sind zu beobachten?
Das
Spektrum der Symptome ist breit gefächert. Es gibt symptomfreie
Verläufe genauso wie schwere lebensgefährliche Krankheitsverläufe
mit Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung. Gerade bei den schweren
Verläufen sind eine hohe Sterblichkeitsrate und sogar Spätschäden
mit geistiger Behinderung keine Seltenheit.
Die
Meningokokkeninfektion geht typischerweise mit einem plötzlich
auftretendem starken Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Erbrechen
eventuell auch mit Bewusstseinsstörungen, Nackensteife oder
Hautblutungen einher. Bei Säuglingen treten auch
Nahrungsverweigerung, Berührungsempfindlichkeit, Unruhe oder
Teilnahmslosigkeit auf.
In
einigen Fällen geht dem eigentlichen Krankheitsgeschehen ein
einfacher Infekt wie eine Erkältung voraus.
Bei
einer akut eitrigen Hirnhautentzündung, die durch Meningokokken
ausgelöst wird, klagen die Patienten über heftige Kopfschmerzen,
Fieber, Lichtscheu und Geräuschempfindlichkeit. Es können zu
Bewusstseinstrübungen auftreten, die bis hin zum Koma führen
können. Es kann auch zu Krampfanfällen kommen. Möglicherweise
treten auch Muskelschmerzen, Hautblutungen, Übelkeit, Erbrechen,
Schwäche oder Schwitzen auf. Bei Kindern sind oft
Verhaltensveränderungen zu beobachten.
Säuglinge
zeigen oft als einziges auffälliges Zeichen eine Vorwölbung der
Fontanelle auf.
Ein
wichtiger Hinweis auf das Vorliegen einer Meningitis
(Hirnhautentzündung) stellt die Nackensteifigkeit dar. Der Patient
kann dann seinen Kopf nicht mehr auf die Brust beugen.
Bei
etwa 1/3 der Patienten bleiben Schäden des zentralen Nervensystems,
wie Hör- und Sprachstörungen, Lähmungen, Krampfleiden,
Hydrocephalus (Wasserkopf), Entwicklungsrückstände,
Verhaltensstörungen oder geistige Behinderung bestehen.
Besonders
gefürchtet ist die schwerste Form der Meningokokken-Erkrankung, das
„Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom“. Die Sterblichkeit liegt hier
sogar bei 50-70%. Bei diesem Syndrom treten Hautnekrosen (Absterben
der Haut), Verbrauchskoagulopathie (umfangreiche
Blutgerinnung innerhalb eines Blutgefäßes) und Multiorganversagen
auf. Trotz intensivmedizinischer Therapie führt das
Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom oft innerhalb von Stunden zum Tod.
Wie
können Meningokokken behandelt werden?
Bei
einer Meningokokkeninfektion ist eine antibiotische Behandlung
unabdingbar. Bei Komplikationen kann eine intensivmedizinische
Betreuung notwendig sein.
Einziger
Schutz bietet eine Impfung.
Folgende
Impfempfehlung gilt lt. Empfehlung der STIKO:
In
Deutschland ist die Impfung gegen die Serogruppe C empfohlen
und wird nach dem 1. Geburtstag einmalig geimpft. Dies ist eine
reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Seit
dem Jahr 2015 gibt es auch eine STIKO-Empfehlung für die Serogruppe
B. Allerdings ist die Impfung gegen Meningokokken B noch keine
reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Folgendes
Impfschema gilt hier:
Quelle:
Novartis-Pharma
Es
besteht auch die Möglichkeit Kombinationsimpfstoffe zu nutzen.
So
kann gleichzeitig gegen die Serogruppen A und C geimpft
werden.
Hierzu
kann nach dem 18. Lebensmonat eine einmalige Impfung verabreicht
werden. Der Schutz hält bis zu 3 Jahre an und soll nur dann
aufgefrischt werden, wenn noch eine Infektionsgefahr besteht.
Leider
ist diese Impfung keine reguläre Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherungen.
Auch
gegen die Serogruppen A, C, W135 und Y kann mit einem
Kombinationsimpfstoff geimpft werden.
Der
Impfstoff wird ab dem 2. Lebensjahr einmalig verabreicht. Auch diese
Impfung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherungen verankert.
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